Diese rechtlichen Regeln gelten für Fotodrohnen
Wo dürfen private Drohnen fliegen und braucht man dafür eine Lizenz?
Ferngesteuerte Drohnen gibt es mittlerweile für kleines Geld. Deshalb werden diese auch im Privatbereich immer beliebter. Während manche in den Fluggeräten vor allem ein mehr oder weniger teures Spielzeug sehen, versuchen zunehmend Menschen, die Drohnen für ganz praktische Anwendungsfälle zu nutzen. So lassen sich mit relativ wenig Aufwand Vermessungsarbeiten aus der Luft erledigen und kostengünstig Überflug-Videos und Fotos für Luftaufnahmen erstellen.
Doch wie immer Leben gibt es auch für das Nutzen von ferngesteuerten Drohnen ganz klare rechtliche Regelungen, die jeder, der solch ein Gerät einsetzt, kennen und anwenden sollte.
Drohnen für den Privateinsatz
Schon ab mickrigen 30 Euro gibt es flugfähige Drohnen zu kaufen. Diese Miniaturmodelle, die von ihrer Größe her locker auf eine Handfläche passen, eignen sich jedoch nur für den Einsatz in geschlossenen Räumen. Gegen den Wind im Freien hätten diese Drohnen keine Chance.
Für ein paar hundert Euro mehr gibt es aber bereits ganz ordentliche ferngesteuerte Drohnen* zu kaufen, die über brauchbare Flugeigenschaften und technische Hilfsmittel, wie Stabilisatoren, GPS und „Coming home“ Funktion, verfügen. Für Top-Geräte mit HD-Kamera und acht Rotoren, die exzellente Flug- und Schwebeeigenschaften ermöglichen, muß man aber bereits um die 3.500 Euro auf den Tisch legen.
Rechtliche Regelungen für den Einsatz von Fotodrohnen
Benötigt man eine Lizenz?
Nein, solange die Drohne privat genutzt wird. Das Gesamtgewicht darf dabei 5 Kilogramm nicht übersteigen.
Profi-Anwender benötigen dagegen eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.
Flugdrohnen dürfen nur auf Sicht geflogen werden, d.h. der Nutzer muß die Drohne ständig mit bloßem Auge sehen können. Das schränkt das Einsatzgebiet auf wenige hundert Meter um den „Piloten“ herum und maximal hundert Meter in der Höhe ein. Das Steuern per Live-Videobild von der Kamera der Drohne oder per GPS ist in Deutschland verboten.
Wo darf man die Drohne einsetzen?
Solange man niemanden gefährdet grundsätzlich überall. Städte und Gemeinden können aber den Überflug über bewohnten Gebieten und anderen Zonen untersagen. Hier muß man sich direkt vor Ort erkundigen.
Die Kontrollzonen von Flughäfen im Umkreis von rund 1,5 Kilometer sind absolut tabu! Will man hier fliegen, muß man sich unbedingt beim Tower anmelden, sonst wird es teuer.
Wo ist der Einsatz verboten?
Überall dort, wo Menschen gefährdet werden, sind Drohnen verboten. Menschenansammlungen dürfen deshalb nicht überflogen werden. Auch wenn sich die Polizei und andere Behörden an dieses Verbot nicht halten.
Ebenfalls verboten ist der Überflug über Privatgrundstücke, Fabrikgelände oder Unglücksorte.
Weitere Tabuzonen, wie Behörden und Regierungsgebäude sind möglich. Informieren geht hier vor Strafe.
Was darf fotografiert oder gefilmt werden?
Ebenso wie beim Fotografieren am Boden gibt es natürlich auch bei Flugdrohnen Einschränken, die es zu beachten gilt. Das Recht am Bild gilt auch bei Überflügen. Ohne ihr Einverständnis fotografierte oder gefilmte Menschen können jederzeit die Veröffentlichung der Bilder untersagen.
Das Spannen und Beobachten in der Nachbarschaft, in fremden Gärten oder vor den Schlafzimmerfenstern von anderen Menschen ist natürlich selbstredend verboten.
Welche Sicherheitsregeln gibt es?
Gesunder Menschenverstand hilft hier weiter. Flüge in der Nähe von Hochspannungsleitungen oder Gebäuden verbieten sich daher. Auch in der Nähe von Menschen oder Tieren sollte man die Drohne nicht einsetzen.
Wichtig ist auch, vor dem Einsatz seine Haftpflichtversicherung dahingehend zu checken, ob von dieser Unfälle und Schäden, die mit oder durch Drohnen verursacht werden, abgedeckt sind. In der Regel ist dies nämlich nicht der Fall. Man sollte dann dringend eine Zusatzversicherung abschließen, damit diese im Fall des Falles die Schäden, die ordentlich in die Höhe gehen können, abdeckt.
Wer all das beachtet und sich davon nicht die Laune verderben läßt, der kann mit Flugdrohnen echt beeindruckende Aufnahmen aus der Luft machen, die so sonst nicht möglich wären. Man darf deshalb wohl felsenfest davon ausgehen, daß sich der Einsatz von Flugdrohnen für Foto- und Videoaufnahmen in den nächsten Jahren massiv ausweiten wird.
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[Letzte Aktualisierung am 2024-11-01 at 15:32 / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]
Über das Wann, Wie und Warum machen sich viele keine Gedanken und lassen ihre neue Drohne einfach steigen. Aber wie es in Deutschland nun mal so ist, für alles gibt es eine Regelung und die passenden Formulare.
Hallo! Frage: Bei bestimmungsgemäßem, privaten Verbrauch, greift da die normale Haftpflicht, wenn doch mal was passiert? Und: Wir teuer ist eine Drohne, die eine Action-Cam tragen kann? Danke! – lg, Matthias
Ich glaube das mit dem Fortschritt dieser Technologie und die Zugänglichkeit zu den Drohnen eine Lizenz auch später von Privatnutzer erfordert wird. Nur eine Frage der Zeit bis sich jeder so ein Spielzeug kauft.